CUXHAVEN. Flächen, die sich für die Ansiedlung von Herstellern aus dem (Offshore)-Windkraft-Segment eignen, bilden das wichtigste Pfund für eine Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Cuxhaven. Um zu verhindern, dass branchenfremde Unternehmen entsprechende Flurstücke wegschnappen, will sich die Stadt ein Vorkaufsrecht sichern. Einzelne Eigentümer bekamen dieses Ansinnen offenbar in den falschen Hals. Anlässlich einer Sitzung des Altenbrucher Ortsrates leistete Bauleitplaner Ronny Budach vor Kurzem Aufklärungsarbeit: Die Vorkaufsrechtsatzung,
welche der Rat der Stadt in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag, 13. Oktober, beschließen soll, habe allein
präventiven Charakter. Sie diene dazu, sicherzustellen, dass ein bestimmtes Planungsziel (in diesem Fall: der Ausbau des östlich der Baumrönne entwickelten Offshore-Industriezentrums) sichergestellt
werden kann. Habe aber nichts damit zu tun, dass sich die Stadt Grundstücke unter den Nagel zu reißen trachte – zumal, wenn die rechtmäßigen Eigentümer letztere gar nicht hergeben
wollen.
Von Enteignung keine Rede
An Zuhörerreaktionen im Ortsrat war ablesbar geworden, dass der ein oder andere Grundbesitzer wenn nicht von Enteignungsängsten, so doch von einem (nachvollziehbar) unguten Gefühl geplagt wird, dass ohne sein Zutun über den eigenen Grund und Boden verhandelt werde. Dieser Wahrnehmung tritt die Stadtverwaltung allerdings bereits in dem am Donnerstag zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag entgegen: „Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts .
ist, dass die Eigentümer einen Kaufvertrag für die betroffenen Grundstücke geschlossen haben“, heißt es in der Tischvorlage, in welcher die Verwaltung noch einmal die Motivation für den beabsichtigten Erlass einer Vorkaufssatzung darlegt. Dabei kommt die Bedeutung der „im Nahbereich eines tideunabhängigen Tiefwasserhafens“ gelegenen Flächen zur Sprache: Letztere seien hierzulande bekanntlich rar; angesichts des „überragenden öffentlichen Interesses“ an einer Energiewende müssten – so heißt es sinngemäß – andere Nutzungsinteressen, die spätere Eigentümer geltend machen könnten, als nachrangig eingestuft werden.
Eine „Kann“-Option
Besagte Flurstücke (sie liegen im Dunstkreis der Alten Marsch) befinden sich mehrheitlich in Privathand, weswegen das Vorkaufsrecht der Kommune die einzige Möglichkeit darstellt, die künftige Entwicklung des Bereichs zu steuern und „möglichen städtebaulichen Fehlentwicklungen“ vorzubeugen. Als „Sicherungsinstrument“ beschreibt die Verwaltung dann auch das angestrebte Vorkaufsrecht. Inwieweit es im Veräußerungsfall tatsächlich ausgeübt wird, steht übrigens auf einem anderen Blatt – nicht zuletzt, weil die Stadt letztendlich auch die nötigen Mittel aufbringen müsste, um den Kaufpreis für solche Flächen zu bezahlen. Der Altenbrucher Ortsrat hatte sich vor rund einem Monat mit einer Gegenstimme für den Beschluss einer solchen Vorkaufssatzung ausgesprochen, wobei Ortsratsmitglied Michael Habben (CDU) die Verwaltungsinitiative als gute Lösung verteidigte. „Spekulanten haben keine Chance“, kommentierte Habben und spielte dabei auf den denkbaren Fall an, dass Dritte die seitens der Stadt angedachte Entwicklung zu durchkreuzen versuchen.
Erschienen am 12. Oktober 2022 in der Cuxhavener Nachrichten.
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